Alle Eltern werden jährlich zur Elternversammlung eingeladen, um den Elternausschuss zu wählen. Dieser setzt sich aus zwei Vertretern / Vertreterinnen pro Gruppe zusammen.
Der Elternausschuss hat die Aufgabe, den Träger und die Leitung der Kindertagesstätte zu beraten; er gibt Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit der Kindertagesstätte. er ist
vor wesentlichen Entscheidungen zu hören (§ 3 Absatz 3 des Kindertagesstättengesetzes).